Nachdem ich mir ja nun mein amtliches Führungszeugnis aus Deutschland besorgt und Jean de Dieu sich letzte Woche um mein hiesiges gekümmert hatte, war ich heute schon sehr gespannt, ob er denn wirklich meinen Reisepass mit Visum und Arbeitserlaubnis heute abholen können würde. Und so hat es mich auch nicht wirklich gewundert, als am späten Nachmittag eine Email von Jean de Dieu mit der Nachricht kam, dass ich 120.000 RWF Strafe zahlen muss (er hat sie wohl noch von 140.000 RWF runtergehandelt), weil ich schon fast 7 Monate hier arbeite ohne ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis zu haben. Ich hätte ja am liebsten laut aufgeschrien, dass ich ja die ganze Zeit ein Touristenvisum gehabt hätte, aber das ist natürlich noch lange keine Berechtigung zum Arbeiten. Theresa meinte, ich solle das morgen mal mit Yvette auskaspern, die wird schon eine Lösung finden. Zur Not hab ich ja sogar ein Budget für das Visum und die Arbeitserlaubnis, so dass die 120.000 RWF locker abgedeckt sind. Da frag ich mich ja glatt, was mit dem Geld passiert wäre, wenn ich nicht erst jetzt mein Visum beantragt hätte :-S Aber immerhin scheint es ja jetzt tatsächlich nur noch eine Frage des Geldes zu sein, wann ich mein Visum in der Tasche habe.
4 comments on “Arbeitserlaubnis Teil?”
-
verhandeln, jammern, und möglichst auf französisch und sagen, dass das geld vom staat ruanda kommt. und nicht drauf herumhaken, dass sie selber an der verzögerung schuld sind, das kommt nicht gut an.
-
Es gibt Länder, da ist das Visum schon immer eine Frage des Geldes gewesen

Man darf gespannt sein, was den Bürokraten noch alles einfällt. Da bekommst du ein richtiges „Ausländergefühl“.
Alles liebe, MAMA